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Unsere Gebrauchtwagengarantie

Alle Informationen zur Garantie auf einen Blick

Garantielaufzeiten

Für Gebrauchtwagen bieten wir Ihnen eine feste Garantie mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten an – unabhängig davon, wie viele Kilometer Sie in diesem Zeitraum fahren. Die Regulierung der garantiepflichtigen Lohn- und Materialkosten erfolgt maximal bis zum Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenfalls.

Aufrechterhaltung der Garantie

Um den Garantieschutz aufrechtzuerhalten, ist der Käufer verpflichtet, die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Inspektions- und Wartungsarbeiten bei der Verkaufsfirma, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke beziehungsweise nach Herstellervorschrift durchführen zu lassen. Näheres regeln die jeweiligen Garantiebedingungen.

Weitere Informationen rund um das Thema Gebrauchtwagengarantie erhalten Sie hier:

Garantiebedingungen

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Die Toyota Relax Garantie

Bis zu 15 Jahre Garantie** für Ihren neuen gebrauchten Toyota

Unter gewissen Bedingungen profitieren Sie auch bis zu 15 Jahre von der Toyota Relax Garantie.

Überprüfen Sie hierzu die offiziellen Toyota Relax Garantiebedingungen.

Mehr zu Toyota Relax

**Bis zu 15 Jahre Garantie mit Toyota Relax: 3 Jahre Neuwagen Herstellergarantie + max. 12 Jahre Toyota Relax Anschlussgarantie der Toyota Motors Europe S.A./N.V., Avenue du Bourget, Bourgetlaan 60, 1140 Brüssel, Belgien.

* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Pkw hängen auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren ab. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist oder unter www.dat.de/co2 abrufbar ist.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

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